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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Estella Katharina Pietzner, Geschäftsbezeichnung „RufKi" (nachfolgend „Anbieter"), und ihren Kunden über die Konzeption, Gestaltung und Erstellung von Webseiten sowie die Einrichtung und Bereitstellung von KI-gestützten Telefonassistenten und ergänzenden Leistungen.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nicht an Verbraucher.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Der Anbieter konzipiert, gestaltet und erstellt für den Kunden eine individuelle Webseite und/oder richtet einen KI-Telefonassistenten ein, der eingehende Anrufe nach den gemeinsam abgestimmten Vorgaben bearbeitet.

(2) Je nach gewähltem Paket umfasst die Leistung zusätzliche Bestandteile (z. B. mehrere Unterseiten, Mehrsprachigkeit, Anbindung von Kontakt-, Telefon- oder Terminbuchungs-Funktionen, SEO-Grundlagen).

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung des Anbieters bzw. mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten einmaligen Festpreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Festpreise sind Einmalzahlungen für die jeweils beschriebene Erstellungs- bzw. Einrichtungsleistung. Laufende Kosten für Domain, Hosting, eingebundene Drittdienste oder den laufenden Betrieb des Telefonassistenten (z. B. Telefonie-/Sprachdienste) werden gesondert ausgewiesen bzw. direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter abgerechnet.

(2) Üblicher Zahlungsablauf („Demo-Modell"): Der Anbieter erstellt zunächst unentgeltlich und unverbindlich einen Entwurf („Demo-Seite"). Entscheidet sich der Kunde, die Seite zu übernehmen, wird der vereinbarte Festpreis mit der Übernahme in Rechnung gestellt. Entscheidet sich der Kunde gegen die Übernahme, entstehen ihm keine Kosten; sämtliche Rechte am Entwurf verbleiben in diesem Fall beim Anbieter. Etwaige Aktionspreise gelten nur innerhalb des angegebenen Zeitraums.

(3) Die Zahlung wird erst fällig, nachdem der Kunde die Leistung abgenommen hat, d. h. bestätigt, dass sie wie gewünscht funktioniert und gestaltet ist (siehe § 6). Gestaltung, Anpassungen und Korrekturschleifen bis zur Abnahme sind im Festpreis enthalten.

(4) Ablauf: Nach Fertigstellung erhält der Kunde eine Vorschau zur Prüfung. Nach Abnahme wird die Schlussrechnung gestellt; nach Zahlungseingang erfolgt der Live-Gang bzw. die Übergabe. Die Zahlung ist wahlweise online über die Zahlungsseite des Anbieters möglich (Abwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe, z. B. Kartenzahlung, SEPA-Lastschrift, Klarna, Apple Pay, Google Pay) oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Inhalte und Zugänge bereit (z. B. Texte, Bilder, Logo, Domain-Zugang, gewünschte Abläufe). Der Kunde sichert zu, dass er an den bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 6 Abnahme

Nach Fertigstellung stellt der Anbieter die Leistung zur Prüfung bereit. Bestätigt der Kunde, dass sie vertragsgemäß ist, gilt sie als abgenommen. Eine Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung in Betrieb nimmt, ohne wesentliche Mängel zu rügen.

§ 7 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte an den erstellten Leistungen (z. B. Webseite, Konfiguration). Vom Anbieter eingesetzte Drittinhalte (Schriften, Bibliotheken, Stock-Material) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

§ 8 Laufzeit

Gegenstand der hier vereinbarten Leistung ist eine einmalige Erstellungs- bzw. Einrichtungsleistung; insoweit entsteht kein Dauerschuldverhältnis. Optionale laufende Leistungen (z. B. Wartung, spätere Änderungen, laufender Betrieb des Telefonassistenten) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 9 Kunden-Portal (optionale Zusatzleistung)

(1) Ergänzend zur Website kann der Kunde optional das RufKi Kunden-Portal (kunde.rufki.de) hinzubuchen. Es handelt sich um eine eigenständige, von der Website-Erstellung unabhängige Zusatzleistung in Form eines monatlichen Abonnements.

(2) Es gelten die auf der Preisseite (rufki.de/preise.html) jeweils ausgewiesenen monatlichen Preise der gewählten Portal-Stufe zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der dort beschriebene Leistungsumfang.

(3) Das Kunden-Portal kann 7 Tage kostenlos getestet werden. Wird innerhalb dieser Testphase nicht gekündigt, geht das Abonnement automatisch in ein kostenpflichtiges Monatsabo über.

(4) Das Abonnement ist monatlich, in Textform (z. B. E-Mail), ohne Angabe von Gründen kündbar. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Anrufdaten beim Telefonassistenten), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher.

(2) In besonders regulierten Branchen (z. B. Heilberufe, Rechtsanwälte, Steuerberater) können zusätzliche berufsrechtliche Geheimhaltungspflichten gelten (z. B. § 203 StGB). Der Kunde prüft eigenverantwortlich die Zulässigkeit in seiner Branche.

(3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Glienicke/Nordbahn.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 11. August 2026

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